Privater Bereich    
Erbschaft- und Schenkungsteuer:    
     

Gezieltes vererben und schenken sind sehr persönliche Vorgänge,

die oftmals auch aus steuerlicher Sicht gut durchdacht werden sollten,

um das gewünschte möglichst optimal zu erreichen.

   
  Nachdem die Kriegs-/Nachkriegsgeneration ihr aufgebautes Vermögen immer häufiger wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich vorteilhaft und unter Berücksichtigung der Erhaltung des erreichten Lebensstandards vorweg oder im Erbfall auf die Erben umschichten möchte um Streitigkeiten weitgehend zu vermeiden, stellt die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Erbfolge bzw. auch der vorweggenommenen Erbfolge einen weiteren wesentlichen Bereich dar, der manchmal bei Nichtbeachtung zu unerwünschten Effekten führen kann.
   
Unser Motto:

Wir beraten und

Sie entscheiden

   
  Sie teilen uns Ihre Wünsche mit und wir untersuchen in dem von Ihnen gewünschten Umfang die wirtschaftlichen und steuerlichen Möglichkeiten. Dabei unterbreiten wir Ihnen Handlungsalternativen, auf deren Basis Sie entscheiden können.
   
Rechtliche Beratung: Nachdem uns das Rechtsberatungsgesetz die rechtliche Beratung abseits des Steuerrechts untersagt, arbeiten wir, soweit Sie es wünschen und noch von keinem eigenen Anwalt Ihres Vertrauens beraten werden, mit einem Rechtsanwalt aus diesem Bereich zusammen, damit die zivilrechtliche Seite so beachtet wird, dass Ihre Ziele "wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich vorteilhaft" entsprechend Ihrer Wünsche erfüllt wird..