Betrieblicher Bereich    
Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung:    
     

Die Einnahmenüberschussrechnung ist praktisch die vereinfachte Form der Finanzbuchhaltung.

Hierbei werden im Grundsatz alle Einnahmen und Ausgaben verarbeitet.

Eine Periodenzurechnung, wie in der Finanzbuchhaltung findet hierbei nicht statt.

   
  Die Einnahmenüberschussrechnung kommt, abgesehen von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches oder der Abgabenordnung, überwiegend für kleine Unternehmen oder Freiberufler in Frage.
   
  Aus betriebswirtschaftlicher Sicht verlangt die Einnahmenüberschussrechnung wegen der Nichtberücksichtigung der Periodenzuordnung von Ihnen einen wesentlich größeren Überblick.
   
  Gleichzeitig eröffnet die Einnahmenüberschussrechnung Möglichkeiten im Rahmen der Steuerrechts Erträge bzw. Aufwendungen in andere Perioden zu verschieben.